Münchner Baugenossenschaft e. G.
Gut und sicher wohnen - seit 1950

Genossenschaften


Was ist eine Genossenschaft in der Wohnungswirtschaft

Die Buchstaben "eG" sind das Kürzel für "eingetragene Genossenschaft", kurz und gut: Wohn-eG.
Rund 2.000 Wohn-eGs gibt es in Deutschland. Mit über zwei Millionen Wohnungen und drei Millionen Mitgliedern. Die ältesten Genossenschaften stammen noch aus der Frühzeit des Genossenschaftsgedankens und sind über 130 Jahre alt. Doch auch in Zukunft sind sie ein wichtiger Baustein, wenn es darum geht, möglichst Allen gut und sicher Wohnen zu ermöglichen. Für unsere Mitglieder – aber auch für Interessenten – haben wir jetzt hier kurz und knapp dargestellt, was es mit den Wohn-eGs auf sich hat und wie sie funktionieren. Viel Spass beim Lesen.

Wohnen ist Gemeinschaft und Wohnen ist Leben

Wohnen ist Gemeinschaft und Wohnen ist Leben - gerade in Genossenschaften. Was das Wohnen und Leben in einer Wohnungsbaugenossenschaft sonst noch auszeichnet, erfahren Sie auf den folgenden Seiten. Viel Spass beim Staunen.
Mehr als drei Millionen Mitglieder leben in Wohnungsgenossenschaften, kurz Wohn-eG.
Unterscheidet sich eine Genossenschaftswohnung tatsächlich von einer anderen? Und sind Genossenschaften überhaupt noch zeitgemäss?
Unsere Antwort: Natürlich! Denn hier steht der Gedanke des Für- und Miteinanders im Vordergrund. Daran hat sich auch in einhundertjähriger Genossenschaftsgeschichte nichts geändert. Noch heute gilt: Die Genossenschaftsidee verknüpft das Eigeninteresse des Individuums mit der solidarischen Hilfe für den anderen.

Wohnen in Genossenschaften – Was bedeutet das für Sie als Mitglied und Nutzer?

  • Qualität zu sozial verträglichen Konditionen
    Die Wohnungen sind Lebensraum mit höchstmöglicher Qualität zu bezahlbaren Preisen. Generationen von Mitgliedern leben spekulationsfrei in den Wohn-eG. Eine feste Mieterstruktur gibt es nicht. Die Wohn-eG stehen allen Menschen offen. Jüngeren wie Älteren, Familien und Alleinstehenden möchten sie nicht nur Wohnraum bieten, sondern ein Zuhause.
  • Sicherheit durch Dauernutzungsrecht
    Mit Ihrem Einzug erwerben Sie ein Dauernutzungsrecht, d. h. Sie bestimmen selbst über die Länge des Vertragsverhältnisses. Eigenbedarfskündigungen sind bei Wohn-eG ausgeschlossen. Schliesslich ist jedes Mitglied auch Miteigentümer der Genossenschaft!
    Das lebenslange Wohnrecht gibt Ihnen Sicherheit und uns das gute Gefühl, unsere Nutzer zu kennen. Natürlich kann ein Mitglied jederzeit seinen Nutzungsvertrag kündigen und die Genossenschaft verlassen. Problemlos erhalten Sie Ihr anteiliges Geschäftsguthaben zurück.
  • Mieter im eigenen Haus
    Mit einer Genossenschaftswohnung entscheiden Sie sich für eine Wohnform, die eigentlich genau zwischen Miete und Eigentum liegt. Als Mitglied einer Genossenschaft werden Sie zum Miteigentümer am Gesamtbestand des Unternehmens. Statt der sonst üblichen Miete zahlen Sie eine Nutzungsgebühr und besitzen Anteile an der Genossenschaft.
    Überschüsse werden nicht als wirtschaftlicher Gewinn herausgezogen, sondern u. a. in die umweltgerechte Pflege und den Ausbau von Wohn- und Lebensraum investiert. So fliessen sie praktisch zu den Mitgliedern zurück.
  • Ein Mitglied - eine Stimme
    Die Wohn-eG organisieren das Wohnen und Zusammenleben nach demokratischen Prinzipien. Unabhängig von der Höhe seiner finanziellen Beteiligung hat jedes Mitglied eine Stimme, um seine Nutzungs- und Mitwirkungsrechte wahrzunehmen. Ob man nun aktiv (als Kandidat) oder passiv (als Wähler) von seinem Wahlrecht Gebrauch macht, das ist jedem selbst überlassen. Auf jeden Fall stehen jedem Mitglied Rede-, Antrags- und Auskunftsrechte zu. Sie können also auf demokratischer Basis für ihre Interessen eintreten. Gestalten Sie ihre Genossenschaft mit!

Aber wie funktioniert eine Wohn-eG eigentlich?

  • Genossenschaften sind Wirtschaftsunternehmen
    Genossenschaften sind heute ähnlich organisiert wie andere Wirtschaftsunternehmen auch. Es gibt einen Vorstand, der die Geschäfte führt. Dem von den Mitgliedern aus ihrer Mitte gewählten Aufsichtsrat wiederum obliegt die Kontrolle dieser Geschäftsführung. Einmal im Jahr entscheiden die Mitgliederversammlung oder die Vertreterversammlung über die Grundsätze der Geschäftspolitik. So haben die Bewohner ein Mitspracherecht bei der Unternehmenspolitik.
  • Eingetragene Genossenschaften - Wirtschaftlich sichere Unternehmensform
    Die Wohn-eG bieten durch ihre Zugehörigkeit zu den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden ein hohes Mass an wirtschaftlicher Sicherheit. Eine Genossenschaft kann zudem weder durch einzelne Mitglieder noch durch Dritte mehrheitlich bestimmt, aufgekauft oder übernommen werden.
    Sollte jedoch ein Verkauf oder Abriss unvermeidlich sein, um auf dem Markt bestehen zu können, so geschieht dies unter Berücksichtigung der besonderen Interessen der Genossenschaftsmitglieder. Im Falle der Insolvenz einer Genossenschaft haben die Mitglieder normalerweise keine Nachschüsse zu zahlen, sie haften allein mit ihren Geschäftsanteilen.
  • Genossenschaftliche Dienstleistungen
    Das Selbstverständnis aller Genossenschaften, ihre Anteilseigner und Mitglieder wirtschaftlich zu fördern (genossenschaftlicher Förderauftrag), sichert eine moderne Wohnraumbewirtschaftung in einem attraktiven und sicheren nachbarschaftlichen Umfeld. Als Mitglied werden Ihnen zudem vielfältige genossenschaftliche Dienstleistungen angeboten.

Zum guten und sicheren Wohnen gehört eben mehr als das Glück in den eigenen vier Wänden. Schon in der Planung einer Wohnanlage achten Wohnungsgenossenschaften auf eine gute Abstimmung mit Umweltschutz und Infrastruktur. Sie bemühen sich um Grünflächen und Spielplätze, die Ansiedlung von kleinen Betrieben wie Bäckereien und Lebensmittelläden und schaffen wenn möglich sogar günstige Verkehrsanbindungen für Sie.