Münchner Baugenossenschaft e. G.
Gut und sicher wohnen - seit 1950

+++ Aktuelles +++                                                     

 Kabelfernsehen/Fernsehsignal

Bisher zahlen Sie die von der Genossenschaft verauslagten Kosten für die Kabelnetzgebühren/ die Fernsehversorgung über Ihre Betriebskostenabrechnung. Die Kosten für diese Position „Breitbandkabel“ beliefen sich bisher auf sehr günstige € 3,75 im Monat. Eine Umlage dieser Gebühren über die Betriebskostenabrechnung ist nun spätestens ab dem 01.07.2024 nicht mehr möglich. Der Gesetzgeber hat uns dieser Möglichkeit mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes beraubt.

Bisher war es so, dass wir eine Gesamtrechnung beglichen haben, die wir dann in der Betriebskostenabrechnung auf die einzelnen Wohnungen verteilt haben, also ein sogenanntes „Sammelinkasso“. Viele Wohnungsunternehmen gehen nun dazu über, hier gänzlich „ihre Finger aus dem Spiel zu lassen“, sie wollen nun nichts mehr damit zu tun haben, was ihr gutes Recht ist. Das bedeutet, deren Mieter müssen nun ins sogenannte „Einzelinkasso“ gehen, also einen individuellen Vertrag mit dem Signallieferer abschließen. Durch diesen entstehenden Mehraufwand sind diese Einzelverträge natürlich wesentlich teurer, wir dürfen hier ohne Weiteres von monatlichen Kosten um oder sogar über € 10,- ausgehen. Zum Vergleich: „Ihre“ Kosten bisher: monatlich „€ 3,75“.

Wir im Vorstand und im Aufsichtsrat haben uns gemeinsam einstimmig gegen dieses Vorgehen entschieden. Abgestimmt mit den Steuerberatern vom VdW Bayern haben wir uns entschlossen, dass die Genossenschaft die Kosten für die Breitbandkabel-gebühren übernimmt. Sie erhalten somit weiterhin das Fernsehsignal über Ihren Kabel-anschluss wie bisher. Sie müssen keine teuren Einzelverträge abschließen, keine Zusatzleistungen, die Sie evtl. bisher über PYUR oder andere Anbieter erhalten, umstellen oder kündigen – es bleibt hier alles beim Alten, außer, dass Sie in der BK-Abrechnung dafür nichts mehr zahlen müssen. Lassen Sie sich daher nicht von den derzeit sehr umtriebigen Vertrieblern der Fernseh- bzw. Internetanbieter, die auch in unseren Wohnanlagen aktiv sind, überrumpeln, falschinformieren und zu irgendeinem Abschluss drängen – Sie müssen nichts unternehmen, das Fernsehsignal wird NICHT abgeschaltet, wie teilweise behauptet. Kontaktieren Sie uns sicherheitshalber, bevor Sie einen Neu- oder Zusatzvertrag abschließen.

Nie wieder ist jetzt! Immobilienwirtschaft zeigt Gesicht für ein friedliches und respektvolles Miteinander

Immobilienverbände beteiligen sich an breitem Bündnis gegen Antisemitismus, Judenhass, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit – und veröffentlichen gemeinsames Memorandum

Die Verbände in der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) beteiligen sich an einem breiten Bündnis aus allen gesellschaftlichen Bereichen, um Gesicht zu zeigen für ein friedliches und respektvolles Miteinander, gegen Antisemitismus, Judenhass, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Die BID unterstützte die Solidaritätsveranstaltung „Nie wieder ist jetzt! Deutschland steht auf“ am 10. Dezember 2023 in Berlin. Zu der Initiative haben unter anderem Bärbel Bas, Bundestagspräsidentin, Kai Wegner, Regierender Bürgermeister von Berlin, sowie Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft aufgerufen.
Anlässlich der Solidaritätsveranstaltung veröffentlichten die Verbände in der BID ein gemeinsames Memorandum:
„Aus tiefer Überzeugung, dass für die Grundfesten und Werte unserer Demokratie in allen Teilen der Gesellschaft etwas getan werden muss, erklärt die BID: Das Existenzrecht Israels war und ist in Deutschland keine Leerformel. In unserem Land müssen Jüdinnen und Juden ohne Wenn und Aber frei und ohne Angst leben können. Dieses Grundverständnis darf durch nichts und niemanden gestört werden, auch nicht in unseren Nachbarschaften. Antisemitismus und Rassismus wird von uns in keiner Form toleriert.
In unseren Nachbarschaften ist für jede Form der religiösen Intoleranz kein Platz und wer bei uns leben will, muss dies nicht nur akzeptieren, sondern auch danach handeln. Denn das ist die Grundlage unserer Demokratie. Unsere Verfassung schützt nicht nur und gibt Rechte, sondern sie legt uns Verpflichtungen auf. Wer diese Grundrechte und Werte unserer Demokratie ablehnt oder mit Füßen tritt, darf und muss mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen.
Die Sicherheit Israels und aller Jüdinnen und Juden ist unsere Verpflichtung. Dieses Selbstverständnis ist unverrückbar, unumstößlich und nicht verhandelbar.“

Hohe Nachforderungen bei den Heizkosten/Jahresabrechnungen Gas

Möglicherweise geraten Sie durch stark erhöhte Ausgaben für das Heizen auch in diesem Jahr in finanzielle Schwierigkeiten, evtl. Nachzahlungen bei den Heizkosten/der Jahresabrechnung für Erdgas zu begleichen. Allerdings besteht die Möglichkeit, für diesen Monat finanzielle Unterstützung durch die Jobcenter zu erhalten. Dies ist auch nach der Reform von Hartz IV zum Bürgergeld möglich und kann der Fall sein, wenn in diesem Monat Heizkosten nachgezahlt oder Brennstoffvorräte nachgekauft werden müssen.

Sie können also Bürgergeld für den Monat erhalten, in dem ihr finanzielles Limit durch Heizkosten überschritten wurde. Mit dieser einmaligen Zahlung sollen die finanziellen Belastungen durch Heizkosten abgefedert werden.

Der Antrag muss aber in dem Monat gestellt werden, in dem die Ausgaben für das Heizen angefallen sind. Die Regelung, wonach Betroffene bis zu drei Monate lang Zeit gehabt haben, einen Antrag zu stellen, ist zum 31.12.2023 ausgelaufen.

Mitgliederversammlung 2023

Die 72. ordentliche Mitgliederversammlung fand am Dienstag, 17.10.2023, um 19:00 Uhr im Pfarrsaal Kirche St. Willibald, Agnes-Bernauer-Str. 181 statt. Die Mitteilung nach Genossenschaftsversammlung sowie das Protokoll der Mitgliederversammlung finden Sie unter "Dokumente und Informationen".

Statement GdW-Präsident Axel Gedaschko zum Wohnbaugipfel

Am Montag, 25.09.2023 fand der sog. "Wohnbaugipfel" im Kanzleramt statt. Unser Dachverband, der GdW, hat dort aus freien Stücken nicht teilgenommen. Die - sehr gute - Begründung, warum, können Sie hier lesen und unter "Dokumente und Informationen".

Öffnungszeiten Büro

Unser Büro ist jeweils Montags und Donnerstags von jeweils 08:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Dienstags, Mittwochs und Freitags ist das Büro für den Parteiverkehr geschlossen. Sie können uns weiterhin von Montag mit Freitag, jeweils 07:30 bis 12:30 telefonisch und jederzeit per E-Mail erreichen.

Stadt tauscht "Stromfresser" aus

Haushalte mit geringem Einkommen treffen die hohen Energiepreise besonders hart: Denn weil das Geld ohnehin schon knapp ist, stehen dort häufig sehr alte Kühlschränke oder Waschmaschinen, die weit mehr Strom verbrauchen als moderne Geräte. Weil sich viele Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe schwertun, den Ersatz alter Elektrogroßgeräte durch sparsamere neue "weiße Ware" zu finanzieren, startet das städtische Sozialreferat vom Dienstag nach Ostern an ein Austauschprogramm: Nach einer Energieberatung können Haushalte kostenlos bis zu zwei alte "Stromfresser" gegen energieeffiziente Geräte austauschen lassen.
Eigentlich hätte das Programm schon 2020 beginnen sollen, doch wegen der Corona-Pandemie hat sich die Umsetzung verzögert. Damals ging das Sozialreferat davon aus, dass mit einem jährlichen Budget von 600 000 Euro bis zu 1000 Haushalte neue Geräte erhalten könnten.

Wegen der inzwischen stark gestiegenen Energiepreise, die Haushalte mit geringem Einkommen in Schwierigkeiten bringen, kommt dem mit einer Beratung verbundenen Austausch etwa eines Kühlschranks jetzt noch mehr Bedeutung zu: Nach den Erfahrungen der Experten des Caritas Stromspar-Checks lassen sich so knapp 300 Euro jährlich sparen.
"Gerade für einkommensschwächere Haushalte sind Kosteneinsparungen jetzt besonders wichtig", erklärt Sozialreferentin Dorothee Schiwy. Die "in den Regelsätzen enthaltenen Pauschalen für Haushaltsstrom und für die Neuanschaffung von Geräten" seien "nach wie vor viel zu gering. Die Anpassung dieser Pauschalen ist seit langem eine unserer Forderungen an den Bundesgesetzgeber, der bis heute nicht darauf reagiert hat." Thomas Keimerl, der die Energieberatung der Caritas München koordiniert, zeigt sich erfreut, dass nun viele Haushalte ohne großen Aufwand noch mehr Strom einsparen können und so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Ausgetauscht werden können nur funktionierende ältere Großgeräte in Haushalten, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, vor allem Kühlschränke, Kühl-/Gefrierkombinationen und Waschmaschinen. Bis zu zwei Geräte können ersetzt werden, die Modelle sind fix. Im Rahmen einer kostenlosen Energieberatung wird entschieden, ob ein Gerätetausch sinnvoll ist. Hausbesuche dazu bieten der Stromspar-Check der Caritas München (Telefon 678202-70, E-Mail: stromspar-check@caritasmuenchen.org) und die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern (Telefon 0800-8098024-00, E-Mail: energie@vzbayern.de) an.
Um die Abwicklung und die Auslieferung der Neugeräte kümmert sich die Koordinierungsstelle weiße Ware der Caritas (Telefon 678202-70 und E-Mail weisse-ware@caritasmuenchen.org), die auch alle Fragen zu der Energiesparmaßnahme beantwortet. Informationsflyer liegen von Dienstag an in den Sozialbürgerhäusern aus.

Mietspiegel 2023 - Steigerung um 21% in zwei Jahren

Oberbürgermeister Dieter Reiter und Sozialreferentin Dorothee Schiwy haben am 08.03.2023 den Mietspiegel für München 2023 vorgestellt. Auf die ursprünglich geplante Neuerstellung des Mietspiegels für München 2021 hatte der Stadtrat verzichtet, da die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Befragungsergebnis nicht sicher eingeschätzt werden konnten. Daher wurde damals der Mietspiegel für München 2019 auf Grundlage des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucher-preisindex für Deutschland fortgeschrieben. Beim Mietspiegel für München 2023 handelt es sich wieder um eine Neuerstellung.

Nach dem Mietspiegel für München 2023 liegt die durchschnittliche ortsübliche Nettomiete aktuell bei 14,58 Euro pro Quadrat-meter. (2021: 12,05 Euro; 2019: 11,69 Euro). Damit beträgt die Steigerung der durchschnittlichen Miete 21 Prozent im Vergleich zum Mietspiegel 2021 und 24,7 Prozent im Vergleich zum Mietspiegel 2019.

Der Quadratmeterpreis für Bestandsmieten liegt beim Mietspiegel 2023 durchschnittlich bei 13,72 Euro (2021: 11,31 Euro; 2019: 10,97 Euro), der von Neuvermietungen bei 16,07 Euro (2021: 13,90 Euro; 2019: 13,48 Euro). Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Ich weise seit Jahren darauf hin, dass die Mieten – wegen unzureichender bundespolitischer Regelungen – ansteigen und warne davor, dass sie immer weiter steigen werden. Das Ergebnis des diesjährigen Mietspiegels gibt mit leider recht."

Wohngeld

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat zu steigenden Preisen, insbesondere für Strom, Gas und Wärme geführt. Die hohe Inflation macht sich aber auch beim EInkauf im Supermarkt oder beim Tanken bemerkbar. Immer mehr Menschen haben Schwierigkeiten, ihre Rechnungen zu bezahlen.

Um deutlich mehr Haushalte zu unterstützen, die ihre Miete nicht vollständig zahlen können, trat zum 01. Januar 2023 das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Wir haben Ihnen HIER und unter "Dokumente und Informationen" einige wichtige Informationen zum Wohngeld und der Reform zusammengestellt.

Störungen Aufzüge

Leider sind unserer Aufzüge inzwischen auch in einem Alter angekommen, in dem es häufiger zu Störungen und Ausfällen kommt. Diese Störungen und Ausfälle werden von uns stets umgehend an unseren Wartungspartner Schindler weitergegeben und entsprechende Reparaturaufträge ebenfalls so schnell wie möglich vergeben. Dadurch ist es im Normalfall möglich, die Störungen teilweise noch am selben Tag, meist zumindest spätestens am Folgetag zu beheben. Im Zuge der Lieferketten-engpässe kann es jedoch leider in Einzelfällen auch zu längeren Ausfällen kommen, für die weder unser Wartungspartner noch wir Schuld tragen. Wir erinnern in diesem Zusammenhang nochmals daran, dass die Aufzugsanbauten eine Modernisierung darstellten, für die jedoch KEINE Mieterhöhungen vorgenommen wurden; wir bitten daher und im Hinblick auf unsere ohnehin vor allem im Münchner Vergleich außerordentlich niedrigen Mieten auch eindringlich darum, Versuche von Mietminderungen zu unterlassen.

Information „BALKONKRAFTWERKE“

In letzter Zeit werden in den Medien vermehrt die angeblich so einfachen wie unproblematischen Möglichkeiten der Nutzung von sog.  Balkonkraftwerken (Photovoltaik für den Balkon – Balkon-PV, „Steckersolargeräte“) zur Stromerzeugung für den Eigenbedarf propagiert. Im Internet und in einschlägigen Fachzeitschriften existieren bereits eine Fülle von Ratgebern, FAQ’s und Anleitungen, die die Installation und Inbetriebnahme von Balkon-PV für Mieter beschreiben. Dabei werden viele Aspekte als unproblematisch beschrieben, die mitunter (später) sehr wohl zu Problemen führen (können). Hier und unter "Dokumente und Informationen" finden Sie ein Informationsschreiben zu den Genehmigungsvorraussetzungen.

Hausmeister-Einsatzzeiten

Leider kam es in letzter Zeit gehäuft vor, dass unsere Hausmeister außerhalb deren Dienst- bzw. Arbeitszeiten, insbesondere während der Mittagspause (12:00 – 12:30 Uhr), am Abend (nach 16:30 Uhr) und/oder am Wochenende von Mietern aufgrund von „Bagatell-Schäden“ oder wegen Kleinreparaturen zu Hause besucht und/oder angerufen wurden.
Um Missverständnissen vorzubeugen, möchten wir betonen, dass wir Ihre Sorgen und Wünsche selbstverständlich ernst nehmen und im Falle notwendiger Reparaturen auch gerne schnell handeln.
Dennoch müssen wir Sie bitten, dass Sie unsere außerordentlich fleißigen Hausmeister nur in absolut zwingenden NOTFÄLLEN während deren wohlverdienten und auch not-wendigen Ruhezeiten bzw. in deren Freizeit kontaktieren und bei „Nicht-Notfällen“ bitte während der bekannten Bürozeiten diese ausschließlich im Büro melden; Reparaturaufträge werden ausschließlich über das Büro vergeben.

Wärmefonds

Für Haushalte mit geringem Einkommen gibt es einen Zuschuss aus einem mit 20 Millionen Euro befülltem Wärmefonds der SWM. Für diesen Zuschuss könnten sich all jene bewerben, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, den grauen München-Pass besitzen oder deren monatliches Nettoeinkommen unterhalb der aktuellen Armutsgefährdungsschwelle liegt und die kein Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. Weitere Informationen sowie das Antragsformular nebst Ausfüllhilfe finden Sie unter folgender Seite im Internet: https://www.waermefonds.de/. Telefonische Auskünfte gibt es bei der Energiebaratungshotline der Diakonie München und Oberbayern unter Telefon 089/126991-5150 ab Montag, 9. Januar, jeweils Montag bis Freitag, 09:00 bis 17:00 Uhr.

Vorsicht vor Stromangeboten von Telefonbetrügern

Derzeit läuft wieder eine neue Masche von Telefonbetrügern, die versuchen am Telefon zu einem Anbieterwechsel zu raten. Die Betrüger, die sich z. B. als Mitarbeiter der Stadtwerke München oder Energieberater ausgeben, behaupten, sie seien gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob für einen Stromvertrag zu viel gezahlt wird. Es folgen Fragen nach dem Stromlieferanten und zum Verbrauchsverhalten.
Von einer Annahme eines Vertrages am Telefon ist grundsätzlich abzuraten. Verkäufer am Telefon verkaufen meistens für einen einzigen bestimmten Stromanbieter und erhalten für jeden Vertrag eine Provision. Ob der Vertrag dann wirklich günstiger ist darf in Frage gestellt werden. Mit psychologischem Verhandlungsgeschick sind die Telefonverkäufer bestens geschult jeden noch so schlechten Tarif zu verkaufen und als gut darzustellen.
Vorsicht ist auch beim Abschluss eines Stromvertrages am Telefon deshalb geboten, da diese oft sehr lange Laufzeiten haben – das gibt die meiste Provision. Der Verbraucher ist dann aber für einen sehr langen Zeitraum an den Stromanbieter gebunden und kann oft erst nach frühestens 2 Jahren kündigen, unter Umständen hat er dann sogar einen teureren Tarif.
Seriöse Anbieter betreiben keine unerlaubte Telefonwerbung. Nach den gesetzlichen Vorschriften müssen Verbraucher in den Erhalt von Werbeanrufen zuvor ausdrücklich einwilligen. Sonst handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call. Die Einwilligung in Telefonwerbung muss schon vor dem Anruf vorliegen. Die Einholung der Einwilligung zu Beginn des Telefonats ist unzulässig.
Grundsätzlich sollte man bei solchen Anrufen auf keinen Fall zustimmen und auflegen. Dann kann man sich in Ruhe informieren, ob die Behauptungen wirklich stimmen. Verträge die dann doch am Telefon abgeschlossen wurden können widerrufen werden. Dies sollte man möglichst bald tun, spätestens jedoch bis 14 Tage nach dem Telefonanruf. Der neue Stromanbieter ist grundsätzlich verpflichtet den Stromvertrag bzw. Wechsel schriftlich zu bestätigen und Verbraucherinformationen zum Widerrufsrecht zu übermitteln. Die seriösen Stromanbieter tun dies in jedem Fall sehr zeitnah.

Hilfreiche Infos hierzu:

  • unerlaubte Anrufe: Wie Primastrom und Voxenergie Kunden gewinnen
  • Telefonwerbung für Strom und Gas

Energiesparen im Zuge der Energiekrise

Im Zuge der Energiekrise und der sich damit stets verteuernden Preise für Gas und auch Strom ist die Einsparung von Energie nicht nur aus Kostengründen sinnvoll, sondern lt. der Bundesregierung auch, um einer Energieknappheit in den Wintermonaten vorzubeugen. Unter "Dokumente und Informationen" finden Sie Tipps zum Sparen bei Strom und Heizung. Weiter finden Sie nützliche Tipps unter folgendem Link der Bundesregierung: https://www.energiewechsel.de

Energieeinsparung und Schimmelbefall in Wohnungen

Im Zuge der angestrebten Energieeinsparungen und der damit evtl. verbundenen Nichtbeheizung einzelner Räume oder einer allgemeinen Temparaturreduzierung beim Heizen befürchten wir ein erhöhtes Risiko von Schimmelbefall in Ihren Wohnungen. Bitte beachten Sie daher dringend unsere Hinweise zu Schimmel, Lüften und Heizen sowie zur Verpflichtung des Mieters zur ausreichenden Beheizung der Mieträume! Im Zweifel über das richtige Verhältnis von Raumfeuchte und Temperatur können Sie sich bei uns das Klimatherm-Messgerät besorgen!

Störungen Aufzüge - Notruftaste

Leider wird von manchen Bewohnern bei Aufzugsstörungen immer wieder die Notruftaste im Aufzug betätigt. Diese Notruftaste ist definitiv nur in Notfällen zu verwenden!!! Ein Notfall liegt vor, wenn Personen im Aufzug eingeschlossen sind! Bei Störungen ist immer unser Büro zu verständigen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die für einen unberechtigten Notrufeinsatz entstehenden Kosten in Höhe von ca. € 250,00 nicht länger von der mbg und somit der Allgemeinheit getragen werden können, sondern wir diese Kosten künftig dem jeweiligen Verursacher in Rechung stellen müssen!