+++ Aktuelles +++
Büro geöffnet
Unser Büro ist jeweils Montags und Donnerstags von jeweils 08:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Dienstags, Mittwochs und Freitags ist das Büro für den Parteiverkehr geschlossen. Sie können uns weiterhin von Montag mit Freitag, jeweils 07:30 bis 12:30 telefonisch und jederzeit per E-Mail erreichen.
Stadt tauscht "Stromfresser" aus
Haushalte mit geringem Einkommen treffen die hohen Energiepreise besonders hart: Denn weil das Geld ohnehin schon knapp ist, stehen dort häufig sehr alte Kühlschränke oder Waschmaschinen, die weit mehr Strom verbrauchen als moderne Geräte. Weil sich viele Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe schwertun, den Ersatz alter Elektrogroßgeräte durch sparsamere neue "weiße Ware" zu finanzieren, startet das städtische Sozialreferat vom Dienstag nach Ostern an ein Austauschprogramm: Nach einer Energieberatung können Haushalte kostenlos bis zu zwei alte "Stromfresser" gegen energieeffiziente Geräte austauschen lassen.
Eigentlich hätte das Programm schon 2020 beginnen sollen, doch wegen der Corona-Pandemie hat sich die Umsetzung verzögert. Damals ging das Sozialreferat davon aus, dass mit einem jährlichen Budget von 600 000 Euro bis zu 1000 Haushalte neue Geräte erhalten könnten.
Wegen der inzwischen stark gestiegenen Energiepreise, die Haushalte mit geringem Einkommen in Schwierigkeiten bringen, kommt dem mit einer Beratung verbundenen Austausch etwa eines Kühlschranks jetzt noch mehr Bedeutung zu: Nach den Erfahrungen der Experten des Caritas Stromspar-Checks lassen sich so knapp 300 Euro jährlich sparen.
"Gerade für einkommensschwächere Haushalte sind Kosteneinsparungen jetzt besonders wichtig", erklärt Sozialreferentin Dorothee Schiwy. Die "in den Regelsätzen enthaltenen Pauschalen für Haushaltsstrom und für die Neuanschaffung von Geräten" seien "nach wie vor viel zu gering. Die Anpassung dieser Pauschalen ist seit langem eine unserer Forderungen an den Bundesgesetzgeber, der bis heute nicht darauf reagiert hat." Thomas Keimerl, der die Energieberatung der Caritas München koordiniert, zeigt sich erfreut, dass nun viele Haushalte ohne großen Aufwand noch mehr Strom einsparen können und so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Ausgetauscht werden können nur funktionierende ältere Großgeräte in Haushalten, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, vor allem Kühlschränke, Kühl-/Gefrierkombinationen und Waschmaschinen. Bis zu zwei Geräte können ersetzt werden, die Modelle sind fix. Im Rahmen einer kostenlosen Energieberatung wird entschieden, ob ein Gerätetausch sinnvoll ist. Hausbesuche dazu bieten der Stromspar-Check der Caritas München (Telefon 678202-70, E-Mail: stromspar-check@caritasmuenchen.org) und die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern (Telefon 0800-8098024-00, E-Mail: energie@vzbayern.de) an.
Um die Abwicklung und die Auslieferung der Neugeräte kümmert sich die Koordinierungsstelle weiße Ware der Caritas (Telefon 678202-70 und E-Mail weisse-ware@caritasmuenchen.org), die auch alle Fragen zu der Energiesparmaßnahme beantwortet. Informationsflyer liegen von Dienstag an in den Sozialbürgerhäusern aus.
Mietspiegel 2023 - Steigerung um 21% in zwei Jahren
Oberbürgermeister Dieter Reiter und Sozialreferentin Dorothee Schiwy haben am 08.03.2023 den Mietspiegel für München 2023 vorgestellt. Auf die ursprünglich geplante Neuerstellung des Mietspiegels für München 2021 hatte der Stadtrat verzichtet, da die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Befragungsergebnis nicht sicher eingeschätzt werden konnten. Daher wurde damals der Mietspiegel für München 2019 auf Grundlage des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucher-preisindex für Deutschland fortgeschrieben. Beim Mietspiegel für München 2023 handelt es sich wieder um eine Neuerstellung.
Nach dem Mietspiegel für München 2023 liegt die durchschnittliche ortsübliche Nettomiete aktuell bei 14,58 Euro pro Quadrat-meter. (2021: 12,05 Euro; 2019: 11,69 Euro). Damit beträgt die Steigerung der durchschnittlichen Miete 21 Prozent im Vergleich zum Mietspiegel 2021 und 24,7 Prozent im Vergleich zum Mietspiegel 2019.
Der Quadratmeterpreis für Bestandsmieten liegt beim Mietspiegel 2023 durchschnittlich bei 13,72 Euro (2021: 11,31 Euro; 2019: 10,97 Euro), der von Neuvermietungen bei 16,07 Euro (2021: 13,90 Euro; 2019: 13,48 Euro). Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Ich weise seit Jahren darauf hin, dass die Mieten – wegen unzureichender bundespolitischer Regelungen – ansteigen und warne davor, dass sie immer weiter steigen werden. Das Ergebnis des diesjährigen Mietspiegels gibt mit leider recht."
Wohngeld
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat zu steigenden Preisen, insbesondere für Strom, Gas und Wärme geführt. Die hohe Inflation macht sich aber auch beim EInkauf im Supermarkt oder beim Tanken bemerkbar. Immer mehr Menschen haben Schwierigkeiten, ihre Rechnungen zu bezahlen.
Um deutlich mehr Haushalte zu unterstützen, die ihre Miete nicht vollständig zahlen können, trat zum 01. Januar 2023 das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Wir haben Ihnen HIER und unter "Dokumente und Informationen" einige wichtige Informationen zum Wohngeld und der Reform zusammengestellt.
Störungen Aufzüge
Leider sind unserer Aufzüge inzwischen auch in einem Alter angekommen, in dem es häufiger zu Störungen und Ausfällen kommt. Diese Störungen und Ausfälle werden von uns stets umgehend an unseren Wartungspartner Schindler weitergegeben und entsprechende Reparaturaufträge ebenfalls so schnell wie möglich vergeben. Dadurch ist es im Normalfall möglich, die Störungen teilweise noch am selben Tag, meist zumindest spätestens am Folgetag zu beheben. Im Zuge der Lieferketten-engpässe kann es jedoch leider in Einzelfällen auch zu längeren Ausfällen kommen, für die weder unser Wartungspartner noch wir Schuld tragen. Wir erinnern in diesem Zusammenhang nochmals daran, dass die Aufzugsanbauten eine Modernisierung darstellten, für die jedoch KEINE Mieterhöhungen vorgenommen wurden; wir bitten daher und im Hinblick auf unsere ohnehin vor allem im Münchner Vergleich außerordentlich niedrigen Mieten auch eindringlich darum, Versuche von Mietminderungen zu unterlassen.
Information „BALKONKRAFTWERKE“
In letzter Zeit werden in den Medien vermehrt die angeblich so einfachen wie unproblematischen Möglichkeiten der Nutzung von sog. Balkonkraftwerken (Photovoltaik für den Balkon – Balkon-PV, „Steckersolargeräte“) zur Stromerzeugung für den Eigenbedarf propagiert. Im Internet und in einschlägigen Fachzeitschriften existieren bereits eine Fülle von Ratgebern, FAQ’s und Anleitungen, die die Installation und Inbetriebnahme von Balkon-PV für Mieter beschreiben. Dabei werden viele Aspekte als unproblematisch beschrieben, die mitunter (später) sehr wohl zu Problemen führen (können). Hier und unter "Dokumente und Informationen" finden Sie ein Informationsschreiben zu den Genehmigungsvorraussetzungen.
Hausmeister-Einsatzzeiten
Leider kam es in letzter Zeit gehäuft vor, dass unsere Hausmeister außerhalb deren Dienst- bzw. Arbeitszeiten, insbesondere während der Mittagspause (12:00 – 12:30 Uhr), am Abend (nach 16:30 Uhr) und/oder am Wochenende von Mietern aufgrund von „Bagatell-Schäden“ oder wegen Kleinreparaturen zu Hause besucht und/oder angerufen wurden.
Um Missverständnissen vorzubeugen, möchten wir betonen, dass wir Ihre Sorgen und Wünsche selbstverständlich ernst nehmen und im Falle notwendiger Reparaturen auch gerne schnell handeln.
Dennoch müssen wir Sie bitten, dass Sie unsere außerordentlich fleißigen Hausmeister nur in absolut zwingenden NOTFÄLLEN während deren wohlverdienten und auch not-wendigen Ruhezeiten bzw. in deren Freizeit kontaktieren und bei „Nicht-Notfällen“ bitte während der bekannten Bürozeiten diese ausschließlich im Büro melden; Reparaturaufträge werden ausschließlich über das Büro vergeben.
MieterInfo/Strompreise/Wärmefonds
Anfang November haben unsere Mieter die MieterInfo 01/2022 erhalten; Sie finden diese HIER und unter "Dokumente und Informationen". Seither ergaben sich einige Aktualisierungen. Zum einen haben die Stadtwerke München (SWM) eine Erhöhung der Strompreise angekündigt, diese werden sich zum 01.01.2023 mehr als verdoppeln. Ein Durchschnittshaushalt wird lt. einer Musterrechnung knapp 80 € mehr zahlen müssen.
Wie bereits in unserer MieterInfo erwähnt, soll es ab Januar für Haushalte mit geringem Einkommen einen Zuschuss aus einem mit 20 Millionen Euro befülltem Wärmefonds der SWM geben. Für einen Zuschuss könnten sich all jene bewerben, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, den grauen München-Pass besitzen oder deren monatliches Nettoeinkommen unterhalb der aktuellen Armutsgefährdungsschwelle liegt und die kein Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. Die Armutsschwelle für einen Single-Haushalt in München liegt derzeit bei 1.540 Euro, bei zwei Personen sind es 2.130 Euro, bei einer Familie mit einem Kind unter 14 Jahren 2.270 Euro. Bei welchem Energieanbieter man Kunde sei, spiele keine Rolle; es müssten nicht die SWM sein. Anträge können von Montag, 16. Januar an gestellt werden. Weitere Informationen sowie das Antragsformular nebst Ausfüllhilfe finden Sie unter folgender Seite im Internet: https://www.waermefonds.de/. Telefonische Auskünfte gibt es bei der Energiebaratungshotline der Diakonie München und Oberbayern unter Telefon 089/126991-5150 ab Montag, 9. Januar, jeweils Montag bis Freitag, 09:00 bis 17:00 Uhr.
Gas- und Strompreisbremse
Die Energiepreisbremsen für Millionen Bezieher von Gas und Strom greifen ab dem 01.03.2023 und werden rückwirkend auch für Januar und Februar berechnet. Verbraucher müssen nichts tun - Entlastungen kommen automatisch über die Abrechnung beziehungsweise über niedriegere Abschlagszahlungen. Der Brachenverband BDEW bittet wegen der komplexen Regeln allerdings um Geduld! HIER erfahren Sie mehr!
Gas-Einmalzahlung im Dezember: Wie funktionierts?
Der Bundesrat hat das "Erdgas-Soforthilfegesetz" verabschiedet. Private Haushalte sollen jetzt unterstützt werden. Der Staat übernimmt deshalb die Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme im Dezember 2022.
Verbraucher, die Gas direkt vom Versorger beziehen, müssen die Abschlagszahlung im Dezember nicht tätigen. Das bedeutet, wenn Sie in Ihrer Wohnung eine Gasheizung verbaut haben (Gaseinzelöfen, Gasetagenheizung o. Ä.) und Sie einen direkten Vertrag mit einem Gasversorger abgeschlossen haben, fällt für Sie die Abschlagszahlung für den Dezember 2022 weg.
Es gibt hier jedoch zu beachten, wie die Abschlagszahlung geleistet wird: Per Lastschrifteinzug, per Dauerauftrag oder Rechnung mit Überweisung.
- Falls Sie per SEPA-Lastschriftverfahren zahlen, müssen Sie nichts unternehmen - in diesem Fall ist der Versoger verpflichtet, die Abschlagszahlung nicht einzuziehen.
- Falls Sie per Dauerauftrag zahlen, müssen Sie diesen für den Dezember 2022 eigenhändig aussetzen - und daran denken, den Dauerauftrag im Januar wieder zu aktivieren.
- Falls Sie per Rechnung zahlen, können Sie im Dezember einfach die Zahlung unterlassen.
Etwas anders sieht es aus, wenn Sie von uns mittels einer Zentralheizungsanlage versorgt werden und die Heizkostenvorauszahlung an uns entrichten; dies gilt für unsere Mieter in der Perhamerstraße. Hier ist es so, dass die Entlastung mit der nächsten regulären Heizkostenabrechnung weitergegeben wird; wir werden uns bemühen, diese möglichst zeitnah zu veranlassen.
Wie wird die Einmalzahlung berechnet?
Die Zahlung setzt sich aus einem Zwölftel des Jahresverbrauchs multipliziert mit dem Gaspreis für Dezember 2022. Wenn also ein Haushalt im Jahr 2022 beispielsweise 18.000 Kilowattstunden Gas verbraucht und der Gaspreis im Dezember 2022 bei 19,4 Cent je Kilowattstunde liegt, gäbe es € 291 Euro Soforthilfe.
Vorsicht vor Stromangeboten von Telefonbetrügern
Derzeit läuft wieder eine neue Masche von Telefonbetrügern, die versuchen am Telefon zu einem Anbieterwechsel zu raten. Die Betrüger, die sich z. B. als Mitarbeiter der Stadtwerke München oder Energieberater ausgeben, behaupten, sie seien gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob für einen Stromvertrag zu viel gezahlt wird. Es folgen Fragen nach dem Stromlieferanten und zum Verbrauchsverhalten.
Von einer Annahme eines Vertrages am Telefon ist grundsätzlich abzuraten. Verkäufer am Telefon verkaufen meistens für einen einzigen bestimmten Stromanbieter und erhalten für jeden Vertrag eine Provision. Ob der Vertrag dann wirklich günstiger ist darf in Frage gestellt werden. Mit psychologischem Verhandlungsgeschick sind die Telefonverkäufer bestens geschult jeden noch so schlechten Tarif zu verkaufen und als gut darzustellen.
Vorsicht ist auch beim Abschluss eines Stromvertrages am Telefon deshalb geboten, da diese oft sehr lange Laufzeiten haben – das gibt die meiste Provision. Der Verbraucher ist dann aber für einen sehr langen Zeitraum an den Stromanbieter gebunden und kann oft erst nach frühestens 2 Jahren kündigen, unter Umständen hat er dann sogar einen teureren Tarif.
Seriöse Anbieter betreiben keine unerlaubte Telefonwerbung. Nach den gesetzlichen Vorschriften müssen Verbraucher in den Erhalt von Werbeanrufen zuvor ausdrücklich einwilligen. Sonst handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call. Die Einwilligung in Telefonwerbung muss schon vor dem Anruf vorliegen. Die Einholung der Einwilligung zu Beginn des Telefonats ist unzulässig.
Grundsätzlich sollte man bei solchen Anrufen auf keinen Fall zustimmen und auflegen. Dann kann man sich in Ruhe informieren, ob die Behauptungen wirklich stimmen. Verträge die dann doch am Telefon abgeschlossen wurden können widerrufen werden. Dies sollte man möglichst bald tun, spätestens jedoch bis 14 Tage nach dem Telefonanruf. Der neue Stromanbieter ist grundsätzlich verpflichtet den Stromvertrag bzw. Wechsel schriftlich zu bestätigen und Verbraucherinformationen zum Widerrufsrecht zu übermitteln. Die seriösen Stromanbieter tun dies in jedem Fall sehr zeitnah.
Hilfreiche Infos hierzu:
- unerlaubte Anrufe: Wie Primastrom und Voxenergie Kunden gewinnen
- Telefonwerbung für Strom und Gas
Energiesparen im Zuge der Energiekrise
Im Zuge der Energiekrise und der sich damit stets verteuernden Preise für Gas und auch Strom ist die Einsparung von Energie nicht nur aus Kostengründen sinnvoll, sondern lt. der Bundesregierung auch, um einer Energieknappheit in den Wintermonaten vorzubeugen. Unter "Dokumente und Informationen" finden Sie Tipps zum Sparen bei Strom und Heizung. Weiter finden Sie nützliche Tipps unter folgendem Link der Bundesregierung: https://www.energiewechsel.de
Mitgliederversammlung 2022
Unsere 71. ordentliche Mitgliederversammlung fand am Dienstag, 13. September 2022, um 18:00 Uhr, im Pfarrsaal St. Willibald, Agnes-Bernauer-Str. 181 statt. Die "Genossenschaftsmitteilung nach Mitgliederversammlung" sowie das Protokoll finden Sie unter "Dokumente und Informationen".
Energieeinsparung und Schimmelbefall in Wohnungen
Im Zuge der angestrebten Energieeinsparungen und der damit evtl. verbundenen Nichtbeheizung einzelner Räume oder einer allgemeinen Temparaturreduzierung beim Heizen befürchten wir ein erhöhtes Risiko von Schimmelbefall in Ihren Wohnungen. Bitte beachten Sie daher dringend unsere Hinweise zu Schimmel, Lüften und Heizen sowie zur Verpflichtung des Mieters zur ausreichenden Beheizung der Mieträume! Im Zweifel über das richtige Verhältnis von Raumfeuchte und Temperatur können Sie sich bei uns das Klimatherm-Messgerät besorgen!
Störungen Aufzüge - Notruftaste
Leider wird von manchen Bewohnern bei Aufzugsstörungen immer wieder die Notruftaste im Aufzug betätigt. Diese Notruftaste ist definitiv nur in Notfällen zu verwenden!!! Ein Notfall liegt vor, wenn Personen im Aufzug eingeschlossen sind! Bei Störungen ist immer unser Büro zu verständigen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die für einen unberechtigten Notrufeinsatz entstehenden Kosten in Höhe von ca. € 250,00 nicht länger von der mbg und somit der Allgemeinheit getragen werden können, sondern wir diese Kosten künftig dem jeweiligen Verursacher in Rechung stellen müssen!